Die Konsularabteilung der Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate in Berlin bietet einen Legalisationsservice für Dokumente und Urkunden unterschiedlicher Art, darunter Zeugnisse, Zertifikate, Vollmachten, usw. Die Legalisation – oder Beglaubigung - ist die Bescheinigung der Echtheit von Stempel und Unterschrift auf einem Dokument.


Die Federal Authority for Identity, Citizenship, Customs & Port Security (ICP) in den Vereinigten Arabischen Emiraten hat zahlreiche Bestimmungen für Einreisevisa in Kraft gesetzt. Das Prozedere des Visumantrags hängt vom Zweck der Reise und der Art des beantragten Visums ab. Wichtige Informationen zur Antragstellung finden Sie auf unserer Webseite und auf der Seite der Federal Authority for Identity, Citizenship, Customs & Port Security der Vereinigten Arabischen Emirate.



Bürger*innen oder Inhaber*innen von Reisepässen wie dem Normalen Reisepass, Dienstpass oder Diplomatenpass der Europäischen Union und des Schengen-Raums (siehe nachfolgende Tabelle) sind nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit von der Notwendigkeit eines Einreisevisums befreit.

Sie dürfen sich maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in den VAE aufhalten.

 

  • Deutschland
  • Italien
  • Niederlande
  • Frankreich
  • Schweden
  • Luxemburg
  • Schweiz
  • Österreich
  • Belgien
  • Norwegen
  • Dänemark
  • Portugal
  • Slowakei
  • Griechenland
  • Finnland
  • Spanien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Island
  • Slovenien
  • Kroatien
  • Tschechische Republik
  • Polen
  • Ungarn
  • Bulgarien
  • Estland
  • Litauen
  • Zypern
  • Malta
  • Rumänien
  • Montenegro

Deutsche Staatsbürger*innen sind auf der Grundlage des Prinzips der Gegenseitigkeit von der Visumpflicht für die Einreise in die VAE befreit. Sie dürfen sich maximal 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums in den VAE aufhalten.


Es werden ausschließlich folgende Reisedokumente akzeptiert:

Normaler Reisepass

Kinderreisepass (verlängerter Kinderreisepass wird nicht akzeptiert)

Diplomaten-, Dienst- und UN-Pass


Wichtige  Hinweise !


Gültigkeit des Reisepasses :

Für eine Einreise und im Transit muss der Reisepass ab dem Einreisedatum mindestens 6 Monate gültig sein. 

Die Einreise mit einem  vorläufigen Reisepass  ist nicht mehr möglich.


Inhaber eines Reiseausweises  (Travel Document)

Die Einreise und der Transit mit einem Reiseausweis (Travel Document ) werden nicht akzeptiert.

Ein Visum kann nicht ausgestellt werden.


Die Europäische Union und der Schengen-Raum sind auf der Grundlage des Gegenseitigkeitsprinzips vom Einreisevisum des Staates befreit.



1) Für Staatsangehörige folgender Länder im Besitz eines normalen Reisepasses ist für die Einreise in die Vereinigten Arabischen Emirate ein vorheriges Visum nicht erforderlich!

Sie dürfen sich maximal 30 Tage in den VAE aufhalten.


  • Andorra
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahamas
  • Barbados
  • Brasilien
  • Kanada
  • Chile
  • China
  • Costa Rica
  • El Salvador
  • Großbritannien
  • Honduras
  • Hong Kong
  • Japan
  • Kasachstan
  • Malaysia
  • Mauritius
  • Mexiko
  • Monaco
  • Nauru
  • Neuseeland
  • Russland
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • San Marino
  • Seychellen
  • Singapur
  • Salomon-Inseln
  • Ukraine
  • Uruguay
  • Vereinigte Staaten von Amerika (USA)
  • Vatikanstadt

  • Indien: Visum erforderlich. (Ausnahmen: Inhaber*innen einer amerikanischen Green Card oder eines für die EU und das Vereinigte Königreich gültigen Aufenthaltsvisums erhalten bei der Ankunft gegen eine Gebühr ein 14-tägiges Visum).


    2) Andere Nationalitäten 

    Weitere Informationen zu VAE-Visa (Arten, Gebühren und Antragsformulare) finden Sie auf der Webseite der Allgemeinen Verwaltung für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten des betreffenden Emirats (Abu DhabiDubaiSharjahRas Al KhaimahAjmanFujairahUmm Al Quwain).

     

    Wichtige Informationen für Inhaber*innen eines Reiseausweises (travel document):

    Die Einreise und der Transit mit einem Reiseausweis (travel document) werden nicht akzeptiert.

    Ein Visum kann nicht ausgestellt werden.


    Inhaber*innen von diplomatischen oder Dienstreisepässen:

    Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen per Email (BerlinEMB.CONS@mofaic.gov.ae).


    Inhaber*innen eines normalen Reisepasses:

    Bitte beantragen Sie Ihr Visum vor ihrer Reise gemäß den Einreisegesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate.


    Wie beantrage ich ein Visum?:

    1. Touristenvisum: Reisende, die ihren Urlaub in den Vereinigten Arabischen Emiraten verbringen, können über einen Reiseveranstalter, ein Hotel in den Vereinigten Arabischen Emiraten oder über die nationalen Fluggesellschaften der VAE (Emirates Airline Visa Service oder Etihad Airways Visa Service) ein Visum beantragen.
    2. Der Antrag auf ein Transitvisum kann abhängig von ihren jeweiligen Bestimmungen von den nationalen Fluggesellschaften der VAE gestellt werden.
    3. Informationen zu anderen Visaarten und Antragsbedingungen finden Sie auf der Webseite der Allgemeinen Behörde für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten des betreffenden Emirats (General Administration of Residency and Foreigners Affairs) sowie über die Federal Authority for Identity, Citizenship, Customs & Port Security (ICP Smart Services).


    Nur für Inhaber*innen von diplomatischen Pässen, Dienstpässen oder UN-Pässen 

    Bitte befolgen Sie folgende Schritte zwecks Visumsvergabe:

    1. Füllen Sie das Antragsformular elektronisch aus (Der Antrag muss maschinengeschrieben sein).
    2. Originalpass, gültig für mindestens weitere sechs (6) Monate, vom Inhaber unterschrieben.
    3. Fügen Sie eine Farbkopie des Reisepasses bei (Titelblatt und erste Seite des Reisepasses).
    4. Reichen Sie zwei Original-Passfotos in Farbe und vor weißem Hintergrund (4 cm x 6 cm) ein.
    5. Fügen Sie eine Original-Verbalnote einer Regierungsabteilung, einer Regierungsbehörde, der Botschaft oder einer anderen UN-Organisation bei. Die Verbalnote sollte folgende Angaben enthalten: Name, Status, Passart und Passnummer, Zweck des Besuchs, Datum der Abreise aus Deutschland, Datum der Ankunft in den Vereinigten Arabischen Emiraten und die Dauer des Aufenthalts in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
    6. Senden Sie Ihr Antragsformular und die oben genannten erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die Konsularische Abteilung der Botschaft der VAE in Berlin: BerlinEMB.CONS@mofaic.gov.ae.
    7. Sobald wir die Genehmigung der Regierung erhalten haben, werden wir Sie per E-Mail an die in Ihrem Antrag angegebene E-Mail-Adresse informieren.
    8. Die Botschaft erteilt nur zwei Arten von Visa (Offizielles Visum und Besuchervisum für Diplomaten-, Dienst-und UN- Passinhaber*innen):

    Art des Visums Gebühr (in Euro)

    Kurzzeit-Visum (Einmalige Einreise)
    Maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage, nicht verlängerbar.

    Gültig für zwei (2) Monate – Gratis

    Langzeit-Visum (Einmalige Einreise)

    Maximale Aufenthaltsdauer 30 Tage, nicht verlängerbar.

    Gültig für zwei (2) Monate  Gratis

     



    Studentenvisum

    Studentenvisa müssen von einer der lizenzierten Universitäten oder Bildungseinrichtungen in den Vereinigten Arabischen Emiraten gesponsert werden, die vom Ministerium für Hochschulbildung anerkannt sind.

    Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite der Federal Authority for Identity, Citizenship, Customs & Port Security (ICP Smart Services).


    Transitvisum

    Reisende, die sich auf der Durchreise für weniger als 12 Stunden in den VAE aufhalten, können die Wartezeit bis zum Antritt ihres Anschlussfluges am Flughafen verbringen. Sie müssen ein Visum und ein bestätigtes Ticket für das Anschlussziel vorweisen können.

    Alle Passagier*innen, die auf Flügen von oder nach Europa, den Vereinigten Staaten, Asien oder Afrika die Flughäfen der VAE passieren, können ein spezielles 96-Stunden-Transitvisum beantragen, das von den in den VAE operierenden Fluggesellschaften Emirates Airline und Etihad Airways ausgestellt wird. Die reisende Person muss im Besitz eines gültigen Tickets für den Weiterflug sein. Die Aufenthaltsdauer zwischen den beiden Flügen darf dabei nicht mehr als 8 Stunden betragen.

    Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Webseite der Federal Authority for Identity, Citizenship, Customs & Port Security (ICP Smart Services).




    Hilfe bei Verlust des Reisepasses finden Sie auf der Seite der ICP Smart Services.

    Ersatz für einen Personalausweis können Sie hier beantragen.



    Nein, deutsche Staatsbürger*innen sind auf Grundlage des Gegenseitigkeitsprinzips von den Einreisevisumspflichten der VAE befreit.

    Sie dürfen sich höchstens 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten.

    Sie können das Touristenvisum auf folgende Weise beantragen::

    1. Hotels und touristische Unternehmen können in Ihrem Namen ein Visum beantragen.
    2. VAE-Angehörige können für Sie ein Visum beantragen.
    3. Eine in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Organisation kann Visa und Dienstleistungsvisa für Sie beantragen.

    Nein. Nur Diplomaten-/ und Dienstpassinhaber können über die Botschaft offizielle Besuche beantragen.

    Nein, Sie können auf folgende Weise ein Visum beantragen:

    • Nur in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässige Organisationen können ein Visum beantragen.
    • Einzelpersonen (Verwandte oder Freunde), die bereits in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässig sind, können in Ihrem Namen ein Visum beantragen. Die Beantragung unterliegt dabei bestimmten Richtlinien.
    • Nur Fluggesellschaften können das Transitvisum vor dem Abflug arrangieren.
    • Passagiere sollten die Buchung für das dritte Reiseziel bestätigt haben.
    • Der Reisepass muss mindestens sechs (6) Monate gültig sein.

    Der Pass sollte mindestens sechs (6) Monate gültig sein und vom Inhaber unterzeichnet sein.

    Arbeitsvisa und Arbeitsgenehmigungen werden von den zuständigen Behörden ausgestellt.
    Wenden Sie sich an Ihren Sponsor in den Vereinigten Arabischen Emiraten, um weitere Informationen zu erhalten.Weitere Informationen finden Sie auf der Allgemeinen Verwaltung für Aufenthalts- und Ausländerangelegenheiten im betreffenden Emirats.

    Dies hängt von der Art des Visums ab, das Ihnen erteilt wurde. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Allgemeinen Verwaltung für Aufenthalts- und  des betreffenden Emirats.

    • Download the form.
    • Submit 2 passport photos in color and with a white background (size 4 cm - 6 cm).
    • A verbal note from your embassy or organization is required.
    • Mention your sponsor in the application.
    • Clarify the purpose of your visit.
    • Tourist and transit visas can be obtained through travel agencies or any other hotel. The embassy only issues three types of visa (short-term visa, long-term visa and multiple visa).
    • Scan your visa application, your passport (cover sheet and first page of your passport in color), the verbal note and all other documents and email them to the UAE embassy in Berlin for a first demonstration:

    Sämtliche Pressedienstleistungen sowie Aufnahme- und Drehgenehmigungen sind auf der Webseite des Kultur- und Jugendministeriums der VAE (MYC) zu beantragen.

    Hinweise zur Einfuhr von Medikamenten für den persönlichen Gebrauchen finden Sie hier

    Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Ministerium der VAE für Gesundheit und Prävention (MOHAP).



    Bitte stellen Sie sicher, dass die folgenden Angaben in den Handelsrechnungen und Ursprungszeugnissen gemacht werden:

    • Der Name des Käufers und/oder Empfängers und die vollständige Adresse mit Postfachnummer, Stadt und Land müssen in allen Dokumenten angegeben werden
    • Verladehafen und Einschiffungshafen müssen in allen Dokumenten angegeben werden.
    • Der Hersteller und dessen vollständige Adresse müssen in allen Dokumenten dargelegt werden.

    Anmerkungen:

    Ursprungszeunisse und Handelsrechnungen müssen zunächst von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anschließend von dem Ghorfa Arab-German Chamber of Commerce and Industry e.V. beglaubigt werden.

    Die Beglaubigungsgebühr für Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen beträgt jeweils 150 AED.

    Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen können Sie direkt ONLINE über die Seite des Außenministeriums (Ministry of Foreign Affairs and International Cooperation, MOFAIC - Commercial Invoice Attestation (via eDAS)) beglaubigen lassen.

    Für Kroatien muss die Beglaubigung im Anschluss an die Handelskammer durch das Außenministerium im jeweiligen Land erfolgen.

    Alle Dokumente können entweder per Post eingeschickt oder persönlich eingereicht werden. Sollten sie das/die Dokument(e) zur Legalisierung per Post einschicken, legen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei, damit die Botschaft Ihnen das/die Dokument(e) nach Abschluss der Legalisierung zurückschicken kann. Die Botschaft übernimmt keine Versandkosten und keine Haftung für einen eventuellen Verlust bei der Rücksendung.

    Alle Dokumente müssen zuerst von der Botschaft legalisiert werden, bevor sie in die VAE geschickt werden können. Die Zahlung erfolgt ausschließlich über die MOFA-Website. Bitte folgen Sie hierzu dem Link.


    Kontaktinformation der Konsularabteilung in Berlin:

    Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
    Konsularabteilung / Legalisierung
    Hiroshimastraße 18-20
    D-10785 Berlin
    Deutschland

    Tel: + 49 (0) 30 516 516
    Fax:+ 49 (0) 30 516 51-900
    Email BerlinEMB.CONS@mofaic.gov.ae


    Seit dem 1. November 2019 müssen sich im Legalisierungsverfahren für die Vereinigten Arabischen Emirate befindliche öffentliche deutsche Urkunden vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) in Brandenburg beglaubigt werden.




    Verfahren zur Beglaubigung der Dokumente vor ihrer Einreichung bei der Botschaft: Notar + Landgericht + Bundesamt für Auswärtige Angelegeheiten (BfAA)

    Gemäß der Gebührenordnung der VAE beträgt die Gebühr für folgende Dokumente:

    Handelsdokumentart Gebühr (in AED)

    Handlungsvollmacht

    2000 AED

    Sitzungsprotokoll des Aufsichtsgremiums

    2000 AED

    Beschluss des Aufsichtsgremiums

    2000 AED

    Certificate of Status

    2000 AED

    Gründungsurkunde

    2000 AED

    Fusionsvertrag

    2000 AED

    Bestätigung der Amtsinhaberschaft

    2000 AED

    Änderungsurkunde

    2000 AED

    Gesellschaftsvertrag, Fusionsvertrag, Änderungsvertrag

    2000 AED

    Agenturvereinbarung (Vertrieb, Landwirtschaft, etc.)

    2000 AED

    Authorisation of Agent

    2000 AED

    Abtretungsurkunde

    2000 AED

    Finanzbericht

    2000 AED

    Verpflichtungserklärung / Bestätigung

    2000 AED

    Gründungsurkunde (Satzung) einer Kapitalgesellschaft

    2000 AED

    Konformitätsbescheinigung / Übereinstimmungsnachsweis

    2000 AED

    Handelsmarken

    2000 AED

    Handelsregisterauszug 

    2000 AED

     

    Bitte befolgen Sie folgende Anweisungen und zahlen Sie per Kreditkarte 2000 AED für jedes der oben aufgeführten Dokumente.

    Registrieren Sie sich hier.

    • Geben Sie die Anzahl der eingereichten Dokumente an.
    • Geben Sie bei der Zahlung ‚Berlin‘ als location an.
    • Zahlung ausführen.
    • Einzahlungsbeleg herunterladen / ausdrucken.
    • Dokumente mit dem Einzahlungsbeleg und einem ausreichend frankierten, adressierten Rückumschlag an folgende Adresse senden:


    Kontaktinformation der Konsularabteilung in Berlin:

    Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
    Konsularabteilung / Legalisierung
    Hiroshimastraße 18-20
    D-10785 Berlin
    Deutschland

    Tel: + 49 (0) 30 516 51-6
    Fax:+ 49 (0) 30 516 51-900
    Email BerlinEMB.CONS@mofaic.gov.ae


    Anmerkungen:

    Für Kroatien muss die abschließende Legalisation der o.g. Dokumente durch das Außenministerium (MOFA) des jeweiligen Landes ausgeführt werden.

     



     

    DokumentartVerfahrenGebühr (in AED)

    Gerichtsbeschlüsse 

    1. Beschlüsse von Einzelpersonen (Unterstützung, Konzession und Geschenk)
    2. Gerichtsbeschlüsse auf allen Ebenen der Gerichtsbarkeit
    3. Erbscheine
    4. Patenschaften (Adoption eines Kindes)

    Notarielle Beglaubigung +  Landgericht + Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)

     


    150 AED

    Allgemeine DokumenteVerfahrenGebühr (in AED)

    Akademische Zeugnisse 

    (Schule oder Universität)

    Beglaubigung der Ausstellungsstelle, z.B. Schule, Hochschule oder Universität + Kultusministerium + Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)

    (für deutsche Dokumente)

     

    Außenministerium (für kroatische Dokumente)

    150 AED

    Sterbeurkunde

    Standesamt + die zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland + Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)


    150 AED

    Scheidungsurkunde

    Landgericht + Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) 

    150 AED

    Ärztliches Attest

    Krankenhaus + zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland + Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) 

    150 AED

    Geburtsurkunde

    Standesamt + zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland + Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA)  

    150 AED

    Heiratsurkunde

    Standesamt + zuständige Behörde im jeweiligen Bundesland + Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) 

    150 AED

    Bescheinigung "An die zuständige Abteilung"

    Notarielle Beglaubigung + Landgericht + Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) 

    150 AED

    Arbeitsvertrag

    Unternehmen + zuständige Kammer + Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) 

    150 AED

    Passkopie

    Notarielle Beglaubigung + Landgericht + Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) 


    150 AED

    Vollmacht - persönlich

    Notarielle Beglaubigung + Landgericht + Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (BfAA) 

    150 AED


    Bitte befolgen Sie folgende Anweisungen und zahlen Sie per Kreditkarte 150 AED für jedes der oben aufgeführten Dokumente.

    Beachten Sie die Schritte zur Zahlung der Gebühren und nutzen Sie folgenden Link.

    • Geben Sie die Anzahl der eingereichten Dokumente an.
    • Geben Sie bei der Zahlung 'Berlin' als location an.
    • Zahlung ausführen.
    • Einzahlungsbeleg herunterladen/ausdrucken.
    • Senden Sie die Dokumente mit dem Einzahlungsbeleg und einem ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag an die Botschaft.


    Anmerkungen:

    • Die Dokumente müssen maschinengeschrieben sein. Handschriftliche Dokumente – mit Ausnahme von Unterschriften – werden nicht akzeptiert.
    • Die Botschaft kann keine Beglaubigungen von internationalen Schulzeugnissen ausstellen, wenn die Schule nicht von den Kultusministerien der Länder anerkannt und offiziell registriert ist.
    • Für Kroatien muss die abschließende Legalisation der o.g. Dokumente durch das Außenministerium (MOFA) des jeweiligen Landes ausgeführt werden. 

    Kontaktinformation der Konsularabteilung in Berlin:

    Botschaft der Vereinigten Arabischen Emirate
    Konsularabteilung / Legalisation
    Hiroshimastraße 18-20
    D-10785 Berlin
    Deutschland

    Tel: + 49 (0) 30 516 51-6
    Fax:+ 49 (0) 30 516 51-900
    Email BerlinEMB.CONS@mofaic.gov.ae

     



    QUICK LINKS: Oft gesuchte konsularische Dienstleistungen


    Medikamente

    Hinweis zum Mitführen von Medikamenten für den persönlichen Gebrauch:

    Für verschreibungspflichtige Medikamente benötigen Sie ein ärztliches Attest in englischer Sprache.

    Zur Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten für den persönlichen Gebrauch benötigen Sie eine im Voraus vom Gesundheitsministerium der VAE ausgestellte Genehmigung.

    Nutzen Sie bitte den E-Service des UAE Ministry of Health and Prevention (MOHAP)

    • Issuing permission to import medicines for personal use`


    Sonstige Fragen zu Medikamenten:

    Bitte beachten Sie, dass die Botschaft keine medizinischen Anträge entgegennimmt oder bearbeitet. Alle Anträge werden von MOHAP bearbeitet. Bei allen weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das Ministerium:

    Tel: +971 800 11111

    Email: info@moh.gov.ae

    oder über den MOHAP Live-Chat.


    Reise mit einem Haustier

    Für nähere Informationen hierzu, besuchen Sie bitte die Webseite des Ministeriums für Klimawandel & Umwelt der VAE (MOCCAE)


    Antrag auf ein polizeiliches Führungszeugnis (Police Clearance certificate) ausgestellt in der VAE

    Bitte beachten Sie, dass ein polizeiliches Führungszeugnis auf der Webseite des Innenministeriums der Vereinigten Arabische Emirate (MOI) beantragt werden kann:

    Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie das Innenministerium (MOI) bitte direkt.


    Verlust eines Passes (für Residenten)

    Bitte besuchen Sie die Seite der  Federal Authority for Identity, Citizenship, Customs & Port Security (ICP Smart Services).


    Beantragung einer Einreiseerlaubnis (für Personen, die sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten)

    Bitte besuchen Sie die Seite der Federal Authority for Identity, Citizenship, Customs & Port Security (ICP Smart Services).


    Ausstellung eines Ersatzes für eine verlorene Geburtsurkunde

    Bitte besuchen Sie die Seite des Ministeriums für Gesundheit und Prävention (MOHAP).


    Erneuerung eines Führerscheins

    Bitte besuchen Sie die e-services des Innenministeriums (MOI).